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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Das Ordnungsamt informiert - Feuerwerk

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 („Silvesterfeuerwerk“) ausschließlich am 31.12.2025 und am 01.01.2026 zulässig ist. An allen anderen Tagen ist das Zünden von Feuerwerk ohne eine entsprechende Erlaubnis gesetzlich verboten.
Dieser Hinweis erfolgt insbesondere zum Schutz der Haustiere in unserer Gemeinde. Feuerwerkslärm führt regelmäßig zu starken Stressreaktionen, Panik, Desorientierung und Fluchtverhalten bei Hunden, Katzen und anderen Haustieren sowie bei Wildtieren. Eine Ausdehnung der Feuerwerkstätigkeit auf zusätzliche Tage verursacht vermeidbare Belastungen und Gefährdungen.

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Autor:

Ordnungsamt aus Edingen-Neckarhausen

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