GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Laden von Elektrofahrzeugen im öffentlichen Raum
Die Gemeinde Edingen-Neckarhausen weist aus aktuellem Anlass darauf hin, dass das Laden von Elektrofahrzeugen vom privaten Grundstück über öffentliche Gehwege oder Straßen grundsätzlich nicht zulässig ist.
Öffentliche Verkehrsflächen müssen jederzeit barrierefrei und sicher nutzbar sein. Herumliegende Ladekabel stellen eine erhebliche Stolpergefahr dar und können insbesondere für mobilitätseingeschränkte Personen, Kinder sowie ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Risiko darstellen.
Die Kommune bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, dies bei der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu berücksichtigen. Vor dem Kauf sollte sichergestellt sein, dass eine geeignete Lademöglichkeit zur Verfügung steht.
Autor:Ordnungsamt aus Edingen-Neckarhausen |