RHEIN-NECKAR-KREIS LANDRATSAMT
Landratsamt passt Allgemeinverfügung an – Feuerwerk zum Jahreswechsel wieder überall im Rhein-Neckar-Kreis regulär möglich
Der Rhein-Neckar-Kreis hat heute (Dienstag, 9. Dezember 2025) seine Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) erneut aktualisiert. Die aktuelle geltenden behördlichen Anordnungen können auf der Kreis-Homepage unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung nachgelesen werden und treten morgen, Mittwoch, 10. Dezember 2025, in Kraft. Mit dieser Anpassung entfällt die bisherige Regelung zur Pyrotechnik, wonach in den Sperrzonen I und II das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder anderer pyrotechnischer Gegenstände im Freien untersagt waren.
Damit gilt ab morgen: Feuerwerk ist – im Rahmen der bundesweit gültigen Vorschriften – wieder überall im Kreisgebiet zulässig. „Diese Entscheidung wurde auf Basis einer aktuellen Bewertung des Seuchengeschehens getroffen.
Autor:Hauptamt/N.Schröder aus Edingen-Neckarhausen |