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RHEIN-NECKAR-KREIS LANDRATSAMT
Landtagswahl am 8. März

Zwei Stimmen statt einer: Bei den Landtagswahlen 2026 in Baden-Württemberg gilt erstmals ein neues Wahlrecht
 | Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
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  • Zwei Stimmen statt einer: Bei den Landtagswahlen 2026 in Baden-Württemberg gilt erstmals ein neues Wahlrecht
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Landrat Stefan Dallinger: „Nutzen Sie die Chance, unser Bundesland aktiv mitzugestalten“
Am Sonntag, 8. März 2026, sind im Rhein-Neckar-Kreis rund 404.000 Wahlberechtigte in den Wahlkreisen Wiesloch (37), Weinheim (39), Schwetzingen (40) und Sinsheim (41) dazu aufgerufen, an der Wahl des Landtags von Baden-Württemberg teilzunehmen. „Zum ersten Mal haben auch junge Menschen ab 16 Jahren die Chance, über die zukünftige Entwicklung unseres Bundeslandes mitzubestimmen – nutzen Sie diese und machen Sie von diesem Recht und Privileg Gebrauch“, appelliert Landrat Stefan Dallinger.
Mit der Absenkung des Wahlalters sind laut Statistischem Landesamt insgesamt rund 7,7 Millionen Menschen bei der Landtagswahl 2026 wahlberechtigt – so viele wie noch nie.

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Autor:

Hauptamt/N.Schröder aus Edingen-Neckarhausen

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