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DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG BA-WÜ
Minijob - Rückkehr in die Rentenversicherung jetzt möglich

Ab 1. Juli 2026 Aufhebung der Befreiung von der Rentenversicherungspflicht beim Arbeitgeber beantragen
Anspruch auf Reha, Rente und betriebliche Altersvorsorge? All das haben Minijobber nicht, die von der Rentenversicherungspflicht befreit sind. Dank einer gesetzlichen Neuregelung hat sich das geändert: Ab 01.07.2026 können Menschen mit einem Minijob einmalig eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht wieder rückgängig machen, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW).
Bisher galt: Wer sich einmal von der Versicherungspflicht hat befreien lassen, konnte in diesem Minijob nicht wieder versicherungspflichtig werden. Damit verzichtet dieser Personenkreis auf wichtige Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung.

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Autor:

Hauptamt/N.Schröder aus Edingen-Neckarhausen

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