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HANDWERKSKAMMER MANNHEIM RHEIN-NECKAR-ODENWALD
Neue Antragsfristen für die vorzeitige Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung

Ausschuss der Handwerkskammer hat Termine etwa einen Monat vorverlegt – Änderung erlaubt künftig bessere Planung und Bearbeitung – Erstmals zur Winterprüfung 2026/2027 wirksam
Der Berufsbildungsausschuss der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar-Odenwald hat neue Antragsfristen für die vorzeitige Zulassung zur Gesellen- und Abschlussprüfung beschlossen. Ziel ist eine bessere Planung und rechtzeitige Bearbeitung der Anträge.
Fristen nun vorgezogen
Ab sofort gelten folgende Fristen: Für die Sommerprüfung müssen Anträge bis zum 31.01. eingereicht werden (bisher: 01.03.). Für die Winterprüfung endet die Frist am 31.07. (bisher: 01.09.). Die neuen Fristen gelten erstmals für die Winterprüfung 2026/2027. Anträge für diesen Prüfungsdurchgang müssen spätestens bis zum 31.07.

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Autor:

Hauptamt/N.Schröder aus Edingen-Neckarhausen

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