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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Beglaubigungs-Sprechstunde der Betreuungsbehörde im Schloss in Neckarhausen

Die Betreuungsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises bietet zur Beglaubigung individueller Vorsorgevollmachten eine Sprechstunde in Edingen-Neckarhausen an.
Mit einer Vorsorgevollmacht bevollmächtigt nach deutschem Recht eine Person eine andere Person, im Falle einer Notsituation alle oder bestimmte Aufgaben für den Vollmachtgeber zu erledigen. Mit der Vorsorgevollmacht wird der Bevollmächtigte zum Vertreter im Willen, d.h. er entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers.
Beglaubigungs-Sprechstunde am 8. April
Die Beglaubigungs-Sprechstunde findet am Montag, 08.04.2024, in der Zeit von 8.30 bis 12.00 Uhr, im Zimmer 1.12, 1. OG., im Schloss in Neckarhausen (Hauptstraße 389) statt. Der Zugang ist barrierefrei über das Zimmer 1.11 möglich.
Ein Termin ist hierfür erforderlich.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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