LANDTAGSWAHL BADEN-WÜRTTEMBERG AM 08.03.2026
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 08.03.2026
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1. Das Wählerverzeichnis für die Landtagswahl der Gemeinde Edingen-Neckarhausen wird in der Zeit vom 16.02.2026 bis 20.02.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Gemeindebehörde im Rathaus Edingen (barrierefrei), Hauptstraße 60, 68535 Edingen-Neckarhausen für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten. Wahlberechtigte können die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen können Wahlberechtigte nur überprüfen, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann.
Autor:Hauptamt/A.Ried aus Edingen-Neckarhausen |
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