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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Bestattungswesen, Neufassung des Gebührenverzeichnisses als Anlage zur Friedhofssatzung

Der Gemeinderat beschloss am 18.09.2024 einstimmig die Änderung des Gebührenverzeichnisses auf Grundlage der vorgelegten Gebührenkalkulation als Anlage zur gemeindlichen Friedhofssatzung. Das Gebührenverzeichnis tritt zum 01.01.2025 in Kraft.

Anlage zur Friedhofssatzung
Gebührenverzeichnis

Die Gebühren betragen ab 01.01.2025
§ 1
Verwaltungsgebühren
1. für die Zulassung zur gewerblichen Betätigung auf den Friedhöfen für 
    2 Jahre gem. § 4 der  Friedhofssatzung           100,00 Euro
2. für die Genehmigung zur Aufstellung eines Grabmales        50,00 Euro
3. für die Zustimmung zum Ausgraben von Verstorbenen und Aschen     83,00 Euro
4.

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