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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Hundehaltung in Edingen-Neckarhausen

Die Gemeinde führt in Edingen-Neckarhausen eine Bestandsaufnahme der im Ort gemeldeten Hunde durch.

Anzeigepflicht
Entsprechend der Hundesteuersatzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen hat jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält, die Hundehaltung innerhalb eines Monats der Gemeinde anzuzeigen. Endet die Hundehaltung oder entfallen die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung, so ist dies der Gemeinde ebenfalls innerhalb eines Monats anzuzeigen. Da vermutet wird, dass einige Hunde im Gemeindegebiet aktuell noch nicht gemeldet sind, werden demnächst vermehrt Kontrollen durch den Gemeindevollzugsdienst durchgeführt. Wir bitten Sie daher, Hunde, die aktuell noch nicht gemeldet sind, bis spätestens 30.06.2025 nachzumelden.

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