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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Kommunale Sportstätten: Saisoneröffnung der Beach-Anlage im Sport- und Freizeitzentrum

Die Beachsport-Anlage im Sport- und Freizeitzentrum wird ab 01.04.2025 wiedereröffnet.
Nach der Winterpause wurde das Spielfeld wiederhergerichtet und die Beachsport-Ausstattung (Gestänge & Netz) aufgebaut. Grundlage für die Vergabe der Beachsport-Anlage ist die Benutzungsordnung für das Sport- und Freizeitzentrum vom 01.01.1997. In § 2 (Benutzungszweck & -zeiten) ist u.a. geregelt, dass eine Überlassung i.d.R. an Werktagen von 7.00 bis 22.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8.00 bis 21.00 Uhr gestattet ist.
Freizeitsportler können nach Öffnung des Sport- und Freizeitzentrums die Beachsportanlage kostenfrei nutzen bzw. bei Zeitbuchung (verbindliche Platzreservierung) kostenpflichtig anmieten.

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