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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Kommunale Vereinsförderung:

Meldung der Mitgliederzahlen
Die neu gefassten Richtlinien für die Förderung der Kultur- und Sportverein der Gemeinde Edingen-Neckarhausen (Vereinsförderrichtlinien) sind am 01.01.2026 in Kraft getreten.
Zur Fortschreibung der Vereinsdaten und zur Ermittlung der Förderleistungen im Rahmen dieser Richtlinien sind die Vereine aufgefordert, die Anzahl ihrer Mitglieder – erwachsene und jugendliche Mitglieder (bis 18 Jahre) sowie die Gesamtmitgliederzahl – der Gemeinde zu melden.
Sportvereine können dafür eine Mehrfertigung der aktuellen BSB-Bestandsmeldung einreichen. Von den Kultur- und sonstigen Vereinen ist ein Auszug aus der Mitgliederverwaltung ausreichend.
Einreichungsfrist beachten | Zuschüsse können verloren gehen!
Die Mitgliederzahlen sind bis zum 15.03.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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