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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Öffentliche Bekanntmachung

Unternehmensflurbereinigung Deichneubau Otterstadt
Einladung zur Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 15.06.2026 ist gemäß § 16 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung die Teilnehmergemeinschaft der Unternehmensflurbereinigung Deichneubau Otterstadt als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden.
Nach § 21 FlurbG sind für die Teilnehmergemeinschaft ein aus mehreren Mitgliedern be-stehender Vorstand und für jedes Vorstandsmitglied ein Stellvertreter zu wählen.

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Autor:

Hauptamt/N.Schröder aus Edingen-Neckarhausen

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