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FREIWILLIGE FEUERWEHR EDINGEN-NECKARHAUSEN
Rauchmelder = Lebensretter

Die Rauchmelderpflicht gilt in Baden-Württemberg seit dem 01.01.2015 für Schlafräume in vermietetem und selbst genutztem Wohnraum. Speziell in Baden-Württemberg gilt die Verpflichtung darüber hinaus auch für zum Schlafen bestimmte Räume in allen anderen Gebäuden und für Rettungswege von solchen Aufenthaltsräumen in derselben Nutzungseinheit. Die Landesbauordnung regelt Termine und Fristen sowie einige Details zu Installation und Wartung.

Wo müssen Rauchmelder angebracht werden:
In allen Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder anzubringen. Die Rauchmelderpflicht gilt in Baden-Württemberg also nicht nur für Wohnungen und Eigenheime, sondern auch für Gebäude sonstiger Art oder Nutzung. In allen Fluren in der Wohnung bzw.

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