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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 10.04.2019

Aufgrund der §§ 4 und 11 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sowie der §§ 2, 8 Abs. 2, 11, 13, 20 und 42 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg (KAG) hat der Gemeinderat am 22.10.2025 folgende Satzung beschlossen:

§ 1
Die Satzung der Gemeinde Edingen-Neckarhausen über den Anschluss an die öffentliche Versorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung – WVS) vom 10.04.2019, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 24.11.2023, wird wie folgt geändert:

§ 42 Verbrauchsgebühren erhält folgende Fassung:
1. Die Verbrauchsgebühr wird nach der gemessenen Wassermenge (§ 43) berechnet.
Die Verbrauchsgebühr beträgt pro Kubikmeter 2,20 Euro.
2.

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