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GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN | Bereich G2
Sonderregelungen vor Wahlen

Im Redaktionsstatut für das Amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Edingen-Neckarhausen vom 21.02.2024 wurden Sonderregelungen vor Wahlen festgeschrieben.
Mit der Bekanntgabe des Amtlichen Wahlergebnisses der Bundestagswahl endet die Karrenzeit für Veröffentlichungen der Gemeinderatsfraktionen im Amtlichen Mitteilungsblatt.
Gleichzeitig endet auch das Recht von allen, zur Wahl zugelassenen Parteien, Wählervereinigungen oder Einzelbewerbern, im gleichen Umfang im nichtamtlichen Teil des Amtlichen Mitteilungsblatt zu veröffentlichen wie örtlichen Parteien oder Wählervereinigungen.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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