GEMEINDE EDINGEN-NECKARHAUSEN
Wahlwerbung zur Landtagswahl 2026
- hochgeladen von Klaus Kapp
Am Sonntag, 08.03.2026 wird der 18. Landtag von Baden-Württemberg gewählt. Die Landkreise, Städte und Gemeinden sind in die Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl mit eingebunden und haben die Wahlrechtsgrundsätze, die für die Bundestags- und die Landtagswahlen gelten, auch auf kommunaler Ebene anzuwenden.
Die Wahlrechtsgrundsätze der Freiheit und Gleichheit der Wahl gebieten es, dass die Gemeinde Edingen-Neckarhausen als kommunale Gebietskörperschaft sowie ihre Organe (Bürgermeister & Gemeinderat) nicht in amtlicher Eigenschaft parteiergreifend auf die Bildung des Wählerwillens einwirken. Sie haben sich in dieser Hinsicht neutral zu verhalten (Neutralitätspflicht).
Autor:Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen |