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ABWASSERVERBAND "UNTERER NECKAR"
Wirtschaftsplan des Abwasserverbandes "Unterer Neckar" für das Jahr 2026

Das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis - Kommunalrechtsamt - Heidelberg hat mit Verfügung vom 01.12.2025 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes des Abwasserverbandes "Unterer Neckar" für das Jahr 2026 gemäß § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz und den §§ 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 615.000,00 Euro ist genehmigungsfrei.
Der Beschluss der Verbandsversammlung über den Wirtschaftsplan (Erfolgs- und Liquiditätsplan) vom 04.11.2025 wird in Vollzug nach § 81 Abs. 3 GemO hiermit öffentlich bekannt gemacht, mit dem Hinweis, dass der Wirtschaftsplan in der Zeit von 15.12. bis 23.12.

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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