REPAIR CAFÉ
Recht auf Reparatur
Momentan ist eine Reparatur von Elektrogeräten für die Nutzerinnen und Nutzer meist unwirtschaftlich. Gerade wenn das Gerät außerhalb von gesetzlicher Gewährleistung oder evtl. Garantiebedingungen repariert werden muss. Hier soll das neue Gesetz Abhilfe schaffen. Es gilt für 16 Gerätearten, von Smartphone und Tablets über Trockner und Waschmaschinen bis hin zu E-Bikes und E-Rollern.
Die Hersteller sind demnach unter anderem verpflichtet, bestimmte Produkte mehrere Jahre zu einem „angemessenen“ Preis zu reparieren – was darunter fällt, werden am Ende wohl Gerichte entscheiden müssen. Außerdem wird ein Anreiz gesetzt, sich bei einem Gerätedefekt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt für ein Austauschgerät zu entscheiden.
Autor:Herbert Henn aus Edingen-Neckarhausen |