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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis
Absonderungsbescheinigungen für positiv auf das Coronavirus getestete Personen

Absonderungsbescheinigungen für positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nur durch das Gesundheitsamt ausgestellt / Aufgrund der hohen Fallzahlen kann es zu Verzögerungen bei der Zustellung kommen

Aus aktuellem Anlass weist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für die Stadt Heidelberg zuständig ist, darauf hin, dass die Absonderungsbescheinigungen für mit SARS-CoV-2 infizierte Personen nach wie vor nur vom Gesundheitsamt und nicht von den Kommunen ausgestellt werden.

Wer einer Absonderungspflicht nach der Co1

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Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

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