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MINISTERIUM FÜR SOZIALES, GESUNDHEIT UND INTEGRATION PRESSESTELLE
Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern

Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert
Amtschef Prof. Dr. Uwe Lahl: „Bündeln die Ressourcen stärker für den Schutz vulnerablen Gruppen / Quarantäne-Regeln sind bekannt, deren Einhaltung wird kontrolliert“

Die Gesundheitsämter in Baden-Württemberg konzentrieren sich künftig noch stärker auf größere Ausbruchsgeschehen und den Schutz vulnerabler Gruppen, beispielsweise in Alten- und Pflegeheimen. Das bedeutet, dass ab sofort positiv auf das Coronavirus getestete Personen nicht mehr routinemäßig von den Ge- sundheitsämtern kontaktiert werden. Nichtsdestotrotz gilt für sie die entspre- chende Absonderungspflicht, die auch weiterhin von den Behörden kontrolliert wird.

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Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

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