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Altkleidercontainer sind keine Mülltonnen

Ein Bild, das sich den Mitarbeitenden der AVR Kommunal leider fast täglich bietet: Als Müllabladestation missbrauchte Altkleidercontainer mitt allerlei Restmüll und verschmutzten Gegenständen. | Foto: AVR Kommunal AöR
  • Ein Bild, das sich den Mitarbeitenden der AVR Kommunal leider fast täglich bietet: Als Müllabladestation missbrauchte Altkleidercontainer mitt allerlei Restmüll und verschmutzten Gegenständen.
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Was gehört in Container für Alttextilien und Schuhe und was nicht?

Es ist ein beinahe tägliches Ärgernis: Immer wieder erlebt die AVR Kommunal, dass ihre Container für Alttextilien und Schuhe falsch befüllt und deren Standplätze vermüllt sind. Viel zu häufig werden die Container als Müllabladestationen für Sperrmüll, Elektroaltgeräte und andere Gegenstände missbraucht.

Zu den Alttextilien und Schuhen zählen Altkleider, Schuhe (paarweise gebündelt), Bettwäsche, Federbetten (kein Schaumstoff), Decken, Gardinen, Handtücher, Haushaltswäsche, Tischdecken und Vorhänge. Insgesamt gilt: Nur zeitgemäße, gut erhaltene Kleidung und Schuhe gehören in die Container. Die Textilien sollten unbedingt gut verpackt (reiß- und wetterfest) in Beuteln/Säcken, ggf. mit Zugband (wie z.B.

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Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

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