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BI "Kein Radschnellweg am Neckarkanal"
Antwort des Regierungspräsidiums

Das Regierunspräsidium Karlsruhe beantwortete unsere Fragen, die wir am 04.03.2021 im Blättl veröffentlichten, im Laufe der letzten Woche wie folgt:
1. In welchem Bereich ( Neckarkanal) ist ein Planfeststellungsverfahren vorgesehen und wo nicht und aufwelcher Rechtsgrundlage?
lt.Präsentation können "sinnvolle" Teilstrecken bereits vor der endgültien Fertigstellung des RSW eröffnet werden.

ist das bereits geplant??
Aktuell befinden wir uns noch in der Detailplanung auf der gesamten Strecke. Sobald dies abgeschlossen ist, wird geprüft, welche Abschnitte Planfestgestellt werden. Ziel ist es noch dieses Jahr diese Abschnitte zu bilden und in die Planfeststellung zu gehen. Abschnitte bei denen keine Planfeststellung notwendig ist, können früher umgesetzt werden.

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Autor:

Bürgerinitiative RSW HD-MA aus Ilvesheim

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