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Die Grundrente kommt
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg

DRV BW) Am 1. Januar 2021 tritt das Grundrentengesetz in Kraft. Diese neue Leistung kommt Rentnerinnen und Rentnern zu Gute, die trotz langer Arbeitszeiten nur geringe Renten erhalten. Die Grundrente ist jedoch keine eigenständige Rente, sondern sie wird als Zuschlag zur gesetzlichen Rente automatisch berechnet und ausgezahlt. Ein Antrag ist für die Grundrente deshalb nicht notwendig.
Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Baden-Württemberg prüft bis Ende 2022 von sich aus bei allen von ihr betreuten rund 1,47 Millionen Renten, ob ein indivi-dueller Anspruch auf die neue Leistung besteht. Schätzungsweise kommen dafür etwa 160.000 Personen in Betracht. Dies allerdings nur, wenn nach der Übermitt-lung der entsprechenden Daten durch das Finanzamt die Einkommensgrenzen eingehalten werden.

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Autor:

SN Redaktion aus Ilvesheim

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