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Baden-Württemberg
Ergänzende Informationen zum Schul- und Kitabetrieb

Bereits bekannte Regelungen werden in die Verordnung aufgenommen / Keine Aufhebung von Zutritts- und Teilnahmeverboten

Das Infektionsschutzgesetz des Bundes und die Corona-Verordnung des Landes setzen die Rahmenbedingungen für die Corona-Verordnungen Schule und Kita. Da das Infektionsschutzgesetz des Bundes noch nicht verkündet werden konnte, musste die Landesregierung die Corona-Verordnung für den Übergangszeitraum verlängern. Das Kultusministerium hat bereits einige Änderungen an den Verordnungen Schule und Kita vorgenommen und darüber die Einrichtungen heute (13. September) informiert.

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Autor:

SN Redaktion aus Ilvesheim

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