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Alte Kaminöfen: Stichtag beachten!
Ab 31. Dezember 2020 gelten strengere Feinstaubregeln für Kaminöfen.

• Alle Öfen, die zwischen 1985 und 1994 eingebaut wurden, müssen mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden.
• Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gibt Tipps zur umweltschonenden und energieeffizienten Nutzung von Kaminöfen.
Alte Kaminöfen geben neben wohliger Wärme auch eine erhebliche Menge Feinstaub ab. Neue Feuerstätten verbrennen effizienter als alte Kaminöfen, sie sparen somit Brennholz und produzieren weniger Feinstaub. Ab 2021 müssen daher Öfen, die zwischen 1985 und 1994 eingebaut wurden, mit Feinstaubfiltern nachgerüstet, komplett ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden. Für ältere Anlagen gilt diese Vorgabe schon länger.

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Autor:

SN Redaktion aus Ilvesheim

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