Bekanntmachung der Haushaltssatzung
                        Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2021
        
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                                    
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                    
        
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                                    
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                                
        
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                                    
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                                        
    
                                                                                                
        
        
        
                    
                                    
    
                                                                                    Gemeinde Ilvesheim Rhein-Neckar-Kreis
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2021
Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 31.03.2021 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen   EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von   19.923.890
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von   21.509.595-
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von   1.585.705-
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von   117.150
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von   0-
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von   117.150
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von   1.468.555-
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen                  EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von   19.542.125
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von   20.301.265-
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von   759.140-
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von   283.575
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von   2.742.575-
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von   2.459.000-
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von   3.218.140-
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von   0
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von   25.000-
EUR
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von   25.000-
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von   3.243.140-
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen (Kreditermächtigung)
wird festgesetzt auf    0 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künfti-ge Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf   5.014.050 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf   4.000.000 EUR.
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1.   für die Grundsteuer
a)   für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf   350  v. H.
b)   für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf   360  v. H.
   der Steuermessbeträge;
2.   für die Gewerbesteuer auf   380  v. H.
   der Steuermessbeträge.   
Mit Verfügung vom 15.04.2021 hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises als Rechtsaufsichtsbe-hörde die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat am 31.03.2021 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
Der unter § 3 der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), in Höhe von 5.014.050 € bleibt gemäß § 86 Abs. 4 GemO genehmigungsfrei.
Der unter § 4 der Haushaltssatzung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 4.000.000 € bedarf keiner Genehmigung nach § 89 Abs. 3 GemO.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Gemeinde Ilvesheim für das Haushaltsjahr 2021 lie-gen von Freitag, 23.04.2021, bis einschließlich Montag, 03.05.2021, während der üblichen Sprechzei-ten im Rathaus, Zimmer 30, öffentlich aus.
Bei Interesse zur Einsichtnahme bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter Tel.-Nr.: 0621/49660-200 oder E-Mail: termin@ilvesheim.de.
Ilvesheim, 19.04.2021
Der Bürgermeister
Andreas Metz
| Autor: SN Redaktion aus Ilvesheim | 
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