Bekanntmachung
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Wasserversorgungsbetriebes der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2020

Gemeinde Ilvesheim                                                                     Rhein-Neckar-Kreis

                          Bekanntmachung des Wirtschaftsplans des Wasserversorgungsbetriebes
                                         der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2020
                                                                  (01.01.2020 – 31.12.2020)

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2020 aufgrund von § 14 Eigenbetriebsgesetz (EigBG), der §§ 1 – 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) in Verbindung mit den §§ 79 ff. und 96 der Gemeinde-ordnung (GemO) den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgestellt:

§ 1

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020 wird festgesetzt

1. im Erfolgsplan

in den Erträgen auf                                                               1.029.000 €
in den Aufwendungen auf                                                            1.046.000 €

2. im Vermögensplan

in den Einzahlungen auf                                                                864.750 €
in den Auszahlungen auf                                                                864.750 €

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen wird auf                                   768.250 €
festgesetzt (Kreditermächtigung)

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                                      194.500 €
festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf                                              200.000 €
festgesetzt.

Mit Verfügung vorn 14.08.2020 hat das Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises als Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat am 30.07.2020 beschlossenen Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb Wasserversorgung der Gemeinde Ilvesheim für das Wirtschaftsjahr 2020 gem. § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 81 Abs. 2 und § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

Gleichzeitig wurde gem. § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 87 Abs. 2 GemO der in § 2 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) in Höhe von 768.250 € genehmigt.

Der in § 3 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 194.500 € wurde gem. § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 86 Abs. 4 GemO ebenfalls genehmigt.

Der in § 4 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebes Wasserversorgung festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite in Höhe von 200.000 € bedarf keiner Genehmigung nach § 12 Abs. 4 EigBG in Verbindung mit § 89 Abs. 3 GemO.

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung für das Wirtschaftsjahr 2020 liegt von Freitag, 21.08.2020, bis einschließlich Montag, 31.08.2020, während der üblichen Sprechzeiten im Rathaus, Zimmer 30, öffentlich aus.

Ilvesheim, 17.08.2020
Der Bürgermeister

Andreas Metz

Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

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