Das Ordnungsamt informiert
Der Hund und seine Hinterlassenschaften

In der Polizeiverordnung der Gemeinde Ilvesheim aus dem Jahr 2017 ist im § 11 geregelt, dass Hunde ihre Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen sowie in fremden Vorgärten verrichten dürfen. Sollte dies doch einmal geschehen, sind die Hinterlassenschaften unverzüglich zu beseitigen.

Hierzu hat die Gemeinde Ilvesheim an vielen Stellen auf der Gemarkung Hundekotbeutelspender aufgestellt und auch entsprechend viele Müllbehälter stehen in und um Ilvesheim. Die benutzten Hundekottüten sollten bei Möglichkeit im eigenen Restmüll oder in den entsprechenden öffentlichen Müllbehälter entsorgt werden. Diese sollten auf keinen Fall in der Natur liegenbleiben oder unsachgemäß entsorgt werden.
Eine Übersicht über die aufgestellten Spender und die Lage der Grünanlagen sowie weitere nützliche Tipps zum Thema Hunde in Ilvesheim können Sie sich mit unserer Broschüre „Rund um den Hund“ verschaffen, die im Rathaus ausliegt.

Achtung: Landwirtschaftlich genutzte Flächen sind private Grundstücke, diese dürfen auch nicht betreten werden, wenn sie scheinbar brach liegen. Dies gilt auch für Ihren Hund – und vor allem für seine Hinterlassenschaften. Denn aus diesen können schadhafte Erreger in die Lebens- und Futtermittel gelangen und Krankheiten auslösen.

Sollten Sie noch Fragen haben, einen leeren Spender oder einen übervollen Mülleimer bemerken, melden Sie sich gerne unter 0621/49660-0 bei uns – das Team unseres Ordnungsamtes hilft Ihnen gerne weiter.

Autor:

Lisa Schoofs aus Ilvesheim

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