Corona-Informationen
Informationen zur Corona-Impfung

Es wird schrittweise geimpft: Denn zuerst müssen Menschen geschützt werden, die das höchste Risiko haben. Natürlich ist das Ziel, dass nach und nach allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang zu der Corona-Schutzimpfung gewährleistet wird. Priorisiert geimpft werden Bürgerinnen und Bürger, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutzbedürftige Personen anzustecken.
Die Priorisierung erfolgt in drei Gruppen – untergliedert in die Kategorien „höchste Priorität“, „hohe Priorität“ und „erhöhte Priorität“.
Gruppe 1: Personengruppen mit höchster Priorität
• Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
• Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
• Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
• Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
• Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Wenn keines der oben genannten Kriterien auf Sie zutrifft, können Sie sich in der ersten Gruppe noch nicht impfen lassen. In der ersten Gruppe geht es darum, vor allem die am stärksten belasteten Risikogruppen zu schützen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden über die Priorisierung, die Möglichkeit und die Terminierung der Impfung durch Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise über das Landesportal Baden-Württemberg.de informiert. Es wird keine personalisierte Einladung erfolgen. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt darüber, zu welcher priorisierten Gruppe Sie unter Umständen gehören.
Danach können impfwillige Bürgerinnen und Bürger der priorisierten Gruppen einen Termin vereinbaren. Zum vereinbarten Termin finden sich die Impfwilligen in dem jeweils regional zuständigen Impfzentrum ein. Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen werden über mobile Impfteams erreicht.
Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Bei der Terminvereinbarung, telefonisch über eine zentrale Telefonnummer 116 117 bekommen Sie gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung. Sie können den Termin auch online über die zentrale Anmeldeplattform vereinbaren. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen.
Unterstützen Sie Menschen – etwa Nachbarn oder Angehörige – die sich nicht in der Lage sehen, Termine zu vereinbaren. Auch die Haus-/Fachärztinnen und Haus-/Fachärzte stehen beratend zur Seite und informieren bei Bedarf, ob und wann ein*e Patient*in impfberechtigt ist. Die Gemeindeverwaltung wird die Bürgerinnen und Bürger, die nicht in der Lage sind sich selbst online anzumelden, ab der nächsten Woche ebenfalls dabei unterstützen. Dazu werden alle über 80jährigen Ilvesheimerinnen und Ilvesheimer von der Gemeinde Ilvesheim persönlich angeschrieben und über die bestehenden Hilfsangebote informiert.

Bürgermeisteramt Ilvesheim

Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

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