Kerwe 2023 KW 33
Jugendschutz fängt zu Hause an

Info des Ordnungsamtes an alle Erziehungsberechtigten anlässlich
der „Ilvesheimer Insel-Kerwe 2023“ vom 25.- 28.08.2023

In Absprache mit dem Polizeirevier Ladenburg möchten wir hiermit die Jugendlichen und Erziehungsberechtigten anlässlich der „Insel-Kerwe“ auf die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend hinweisen und die Erziehungsberechtigten bitten, auf deren Einhaltung zum Wohle der Jugendlichen zu achten.
Nachfolgend werden die wichtigsten Bestimmungen aufgeführt:
• Kind im Sinne des Gesetzes ist, wer das vierzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hat;
• Jugendlicher, wer vierzehn, aber noch nicht achtzehn Jahre alt ist.
Der Aufenthalt in Gaststätten (dazu zählen auch Straußwirtschaften und Festzelte) darf Kindern und Jugendlichen unter sechzehn Jahren nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet werden.
Das bedeutet, dass sie an einer Tanzveranstaltung nicht alleine teilnehmen dürfen.
Jugendlichen ab sechzehn Jahren ist der Aufenthalt in Gaststätten (Tanzveranstaltungen) ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten bis 24 Uhr gestattet.
Kindern und Jugendlichen bis sechzehn Jahren ist es nicht gestattet alkoholische Getränke zu erwerben, noch ist ihnen der Verzehr gestattet.
Jugendlichen ab sechzehn Jahren ist es gestattet alkoholische Getränke wie z.B. Bier und Wein, zu erwerben und zu verzehren, jedoch nicht Branntwein, Schnaps oder branntweinhaltige Mixgetränke, die sogenannten Alcopops.
Zur Einhaltung der Bestimmungen wird die Polizei gezielte Sonderstreifen durchführen.
Bürgermeisteramt Ilvesheim
- Ordnungsamt -

Autor:

SN Redaktion aus Ilvesheim

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