Seite 1

Gemeinde                                                                                                  Ilvesheim

                                                              Rhein-Neckar-Kreis

                                                       Die Stelle des hauptamtlichen

                                                           Bürgermeisters (m/w/d)

der Gemeinde Ilvesheim mit rund 9.400 Einwohnerinnen und Einwohnern ist infolge Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Amtsinhabers neu zu besetzen. Die Besoldung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Die Wahl findet am Sonntag, 7. Mai 2023, eine eventuell notwendig werdende Neuwahl am Sonntag, 21. Mai 2023, statt.

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (Unionsbürger (m/w/d)), die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerber (m/w/d) müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten.

Nicht wählbar sind die in § 46 Abs. 2 Nr. 1 und 2 und in § 28 Abs. 2 i.V.m. § 14 Abs. 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) genannten Personen.

Die Stellenausschreibung erfolgte auch in der Ausgabe des Staatsanzeigers für Baden-Württemberg vom 3. März 2023 und in der lokalen Tagespresse (Mannheimer Morgen Verbund) sowie auf der Homepage der Gemeinde am 4. März 2023.

Die Bewerbungsfrist begann am Tag nach der Bekanntmachung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg, also am 4. März 2023. Bewerbungen können seit diesem Tag bis spätestens am Dienstag, 11. April 2023, 18.00 Uhr, schriftlich beim Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Bürgermeisteramt Ilvesheim, Schloßstr. 9, 68549 Ilvesheim, verschlossen mit der Aufschrift "Bürgermeisterwahl" eingereicht werden.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen oder spätestens bis zum Ende der Einreichungsfrist (siehe oben) nachzureichen:
• eine für die Wahl von der Wohngemeinde der Hauptwohnung des Bewerbers (m/w/d) ausgestellte Wählbarkeitsbescheinigung auf amtlichem Vordruck;
• eine eidesstattliche Versicherung des Bewerbers (m/w/d), dass kein Ausschluss von der Wählbarkeit nach § 46 Abs. 2 Gemeindeordnung vorliegt;
• Unionsbürger (m/w/d) müssen außerdem zu ihrer Bewerbung eine weitere eidesstattliche Versicherung abgeben, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedstaates besitzen und in diesem Mitgliedstaat ihre Wählbarkeit nicht verloren haben. In Zweifelsfällen kann auch eine Bescheinigung der zuständigen Verwaltungsbehörde des Herkunftsmitgliedstaats über die Wählbarkeit verlangt werden. Ferner kann von Unionsbürgern (m/w/d) verlangt werden, dass sie einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass vorlegen und ihre letzte Adresse in ihrem Herkunftsmitgliedstaat angeben.

Im Falle einer Neuwahl beginnt die Frist für die Einreichung neuer Bewerbungen am Montag, 8. Mai 2023 und endet am Mittwoch 10. Mai 2023, 18.00 Uhr.
Im Übrigen gelten die Vorschriften für die erste Wahl.

Eine öffentliche Bewerbervorstellung ist am Freitag, 21. April 2023 vorgesehen.
Ort und Zeit der persönlichen Vorstellung werden den Bewerbern (m/w/d) rechtzeitig mitgeteilt. Im Falle einer Neuwahl findet keine weitere Bewerbervorstellung statt.
Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder.

Autor:

GS Redaktion aus Ilvesheim

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.

Powered by PEIQ