Gemeinde Ilvesheim
Vereinsförderrichtlinien

Die zahlreichen Ilvesheimer Vereine erfüllen in unserer Gemeinde durch ihren Beitrag zur Daseinsfürsorge und zur Daseinsvorsorge auch öffentliche Aufgaben. Diese Leistung soll durch die Förderung mit öffentlichen Mitteln durch die Gemeinde Ilvesheim Anerkennung finden.
Zur Erfüllung ihrer gesellschaftspolitischen Aufgabe fördert die Gemeinde Ilvesheim deshalb im Rahmen dieser Richtlinien rechtsfähige Vereine i.S.d. § 21 BGB (mit mindestens 10 Mitgliedern), die ihren Sitz in Ilvesheim haben oder direktes Mitglied eines Dachverbandes sind.
Voraussetzung für eine Förderung ist die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und die Einbeziehung des jeweiligen Vereins in die Vereinsförderrichtlinien der Gemeinde. Diese erfolgt ausschließlich auf Antrag und durch Beschluss des Gemeinderates.
Nicht unter den Geltungsbereich dieser Richtlinien fallen die Vereine der Wohlfahrtspflege, Fördervereine sowie Vereine, die ausschließlich politischen oder religiösen Zwecken dienen.
Die nach diesen Richtlinien möglichen Zuschüsse können nur im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung gestellten Mittel gewährt werden.
Ein Rechtsanspruch eines Vereins auf Bezuschussung besteht nicht.

Übersicht Förderarten

I. Grundförderung:

II. Jugendförderung:
1) Pro-Kopf-Zuschuss:
2) Zuschuss zur Durchführung des Kinder- und Jugendferienprogramms
3) Bezuschussung auswärtiger Jugendaufenthalte
4) Kostenlose Hallenüberlassungen
5) Bezuschussung von Veranstaltungen zugunsten von Kindern und Jugendlichen

III. Zuwendungen zu Vereinsjubiläen:
1) Jubiläumsgaben
2) Kostenlose Hallenüberlassung

IV. Einzelzuschüsse

V. Investitionsförderung:
1) Festbetragszuschuss
2) Bürgschaftsübernahme

VI. Indirekte Vereinsförderung

I. Grundförderung
Alle Vereine, die die o.g. Kriterien erfüllen (einschl. der Kirchenchöre), erhalten eine Grundförderung. Die Grundförderung besteht in einem festen Zuschussbetrag pro Vereinsmitglied. Dieser wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltslage in den Haushaltsberatungen festgelegt. Der Auszahlungsbetrag wird auf mindestens 50,00 Euro aufgerundet.

Die aktuelle Mitgliederzahl ist bis spätestens 01.06. eines jeden Jahres unaufgefordert bei der Gemeindeverwaltung anzuzeigen. Erfolgt die Meldung trotz einmaliger Aufforderung der Gemeinde innerhalb einer gesetzten Frist nicht, verfällt die Förderung für das laufende Jahr.

II. Jugendförderung:
1) Pro-Kopf-Zuschuss: Alle Vereine, die die o.g. Kriterien erfüllen, erhalten pro jugendlichem Vereinsmitglied einen festen Zuschussbetrag. Dieser wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltslage in den Haushaltsberatungen festgelegt.

2) Zuschuss zur Durchführung des Kinder- und Jugendferienprogramms:
Für eine Veranstaltung im Rahmen des Kinder- und Jugendferien-programms wird je nach Haushaltslage vom Gemeinderat ein maximaler Betrag je jugendlichem Teilnehmer festgesetzt. Ein Nachweis der tatsächlich angefallenen Kosten ist nicht erforderlich.

3) Bezuschussung auswärtiger Jugendaufenthalte:
Die Gemeinde Ilvesheim bezuschusst auswärtige Aufenthalte von Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres von einer Dauer von höchstens 14 Tagen. Die Förderung kann pro Jugendlichem und Kalenderjahr für maximal 14 Tage in Anspruch genommen werden.
Anträge sind mit einer Aufstellung der genauen Teilnehmer mit Angaben zur Maßnahme, zum Zielort, zur Dauer und zum Alter der Jugendlichen bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Die Förderbeträge werden jährlich durch den Gemeinderat festgelegt und in der Anlage ausgewiesen.
4) Die Überlassung der beiden Hallen zu Zwecken des Übungsbetriebs von Kindern und Jugendlichen ist bis 20:00 Uhr (Mo-Fr.) kostenlos. Der SpVgg 03 e.V. wird zusätzlich die Neckarhalle an 30 Wochen-endtagen kostenlos für die Durchführung von Jugendturnieren zur Verfügung gestellt.
5) Bezuschussung von Veranstaltungen zugunsten von Kinder- und Jugendlichen. Die Veranstaltungen werden von den Vereinen festgelegt.

Für eine Veranstaltung zugunsten von Kindern und Jugendlichen in gebührenpflichtigen gemeindeeigenen Einrichtungen wird ein Zuschuss i. H. d. zu entrichtenden Gebühr / Miete gem. der jeweils gültigen Satzung / Mietpreistabelle gewährt. Die Veranstaltungen müssen allen Kinder und Jugendlichen der Gemeinde, unabhängig von einer Vereinszugehörigkeit, zur aktiven Teilnahme offenstehen. Die Regelung gilt für Veranstaltungen in folgenden gemeindeeigenen Einrichtungen:
• Bürgerhaus Hirsch
• Jugendzentrum
• Feuerwehrgerätehaus
• Mehrzweckhalle
• Neckarhalle

III. Zuwendungen zu Vereinsjubiläen:
1) Jubiläumsgaben
bei 25 Jahren - 150,00 Euro
bei 50 Jahren - 175,00 Euro
bei 75 Jahren - 200,00 Euro
bei 100 Jahren - 250,00 Euro
alle weiteren 25 Jahre - 250,00 Euro

2) Überlassung von gemeindlichen Einrichtungen:
Bei einem unter 1) genannten Jubiläum erhalten die Vereine die Räumlichkeiten ohne Berechnung von Benutzungsgebühren.

IV. Einzelzuschüsse
Die Gemeinde Ilvesheim gewährt für folgende Einzelmaßnahmen auf Antrag Zuschüsse, deren Höhe unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltszulage in den Haushaltsberatungen festgelegt wird:
1) Der Karnevalskommission für die Durchführung des alle zwei Jahre stattfindenden Fastnachtsumzuges;
2) Dem Obst- und Gartenbauverein für die Aktion „Unser Dorf soll schöner werden“;
3) Der SpVgg 03 e.V. für die Durchführung des Internationalen A-Jugendfußballturniers

V. Investitionsförderung
1) Festbetragszuschuss
Die Gemeinde Ilvesheim kann für Investitionen an Vereinsgebäuden, -anlagen und Sportstätten Zuschüsse gewähren. Der Gemeinderat entscheidet im Einzelfall und unter Berücksichtigung der jeweiligen Haushaltslage über Anträge.
Die maximale Förderhöhe beträgt 25 % der förderfähigen Kosten. Bei einer Doppel- oder Mehrfachförderung durch Dritte wird die Förderung der Gemeinde auf Grundlage der Bruttokosten berechnet. Die Anrechnung von Eigenleistungen der Vereinsmitglieder auf die förderfähigen Kosten ist ausgeschlossen.
Von einer Bezuschussung ausgeschlossen sind z.B. der Bau von zusätzlichen Klubräumen, Wohnungen, Geschäftszimmern, gewerblich genutzten Räumen und Zuschauerrängen.
Anträge auf Investitionsförderungen sind bis spätestens 01.10. eines Jahres für das kommende Haushaltsjahr bei der Gemeinde zu stellen.
2) Bürgschaftsübernahme
Die Gemeinde Ilvesheim kann im Einzelfall und auf Antrag unter den Voraussetzungen von 1) im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und der finanziellen Möglichkeiten Bürgschaften für Darlehen und Zwischenfinanzierungen übernehmen.

VII. Indirekte Vereinsförderung
1) Die Vereine und Organisationen der Gemeinde Ilvesheim erhalten bei Anmietung von gemeindeeigenen Räumlichkeiten ermäßigte Gebühren gem. den gültigen Mietpreisordnungen.

2) Die Vereine und Organisationen der Gemeinde Ilvesheim erhalten eine Ermäßigung der Erbbauzinsen gegenüber dem tatsächlichen Verkehrswert für die Nutzung von gemeindeeigenen Grundstücken.

Verein                                       Erbbauzins / Jahr
KV „Insulana“ e.V.                         12,78 €
MGV „Aurelia“ 1883 e.V.               15,34 €
Kaninchenzuchtverein 1961 e.V.   63,91 €
Kleintierzuchtverein 1908 e.V.     107,37 €
Tennisclub Neckar 1973 e.V.       125,27 €
SpVgg 03 e.V. (2 Grundstücke) 1.000,00 €
Verein der Gartenfreunde e.V.      388,58 €

Ilvesheim, den 05.02.2021

Andreas Metz
Bürgermeister

Autor:

Silvia Schneider aus Ilvesheim

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