Konsequenzen für Betrieb und Umbau?
Bolz- und Spielplatz Lessingstraße während der geplanten Straßensanierung

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In der letzten Woche hat die CDU den Bürgermeister darum gebeten, das Thema
Situation Spiel-und Bolzplatz Lessingstraße während der Sanierung Lessing- und Hebelstraße - Konsequenzen für Betrieb und Umbau;
Information und Aussprache
 
als Tagesordnungspunkt in eine der nächsten Sitzungen aufzunehmen.
Bei den Haushaltsplanungen wurden auf Initiative der CDU 150 000 € für die Jahre 2020/ 2021 unter der Haushaltsposition Spielplätze eingeplant. Diese waren insbesondere zur Verbesserung der Bolzplätze gedacht. In der Diskussion wurde deutlich, dass der Spielplatz Lessingstraße aus mehreren Gründen priorisiert wird, eine Beteiligung der Jugendlichen jedoch noch abgewartet wird.
Inzwischen hat die Verwaltung bekannt gegeben, dass nicht nur eine Sanierung bzw. Neugestaltung der Anlage wegen der Bauarbeiten in den benachbarten Straßen in diesem und dem nächsten Jahr nicht zu erwarten ist, sondern auch eine eingeschränkte Nutzung des Spiel- und Bolzplatzes in der Lessingstraße zur Folge haben wird.
Eine Anfrage der CDU in der letzten Sitzung bezüglich der bisher geplanten oder umgesetzten Maßnahmen in 2021, das Schreiben der BI Spielplatz an Bürgermeister und Gemeinderäte und die Diskussionen in der Bevölkerung zeigen das rege Interesse an diesem Thema. Vieles ist noch unklar.
Wir bitten daher den aktuellen Stand der Planung, Dauer und Ausmaß der Nutzungseinschränkung, Diskussion um die Lagerplätze in einem öffentlichen Informationspunkt zu behandeln, um Gemeinderäte und Bürger zu informieren und Verständnis für die unausweichlichen Konsequenzen zu schaffen.
Das Bauprojekt „Sanierung Hebel- und Lessingstraße“ steht auf der Agenda der Bürgerinformationsveranstaltung der Einwohnerversammlung im November. Die Diskussion um die Situation des Bolz- und Spielplatzes Lessingstraße sollte hier mit aufgenommen werden. Um bei der Vorstellung der Planung die Interessen der Bürger und des Gemeinderates zu berücksichtigen, wäre es sinnvoll das Thema zuvor im Rat zur Sprache zu bringen.

Neufassung der Polizeiverordnung im VA diskutiert
Die von 2017 bestehende Verordnung soll nach einer neuen Mustervorlage des Gemeindetags angepasst und mit einigen Vorschlägen der Verwaltung ergänzt werden.
Die CDU plädiert für folgende Ergänzungen/ Streichungen:
1. Erhalt der Sonn- und Feiertagsruhe: Wir plädieren auch weiterhin dafür, dass Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören an Sonn- und Feiertagen nicht ausgeführt werden dürfen. Die Vorlage der Verwaltung sah diesen Absatz nicht mehr vor.
2. Lärm durch Fahrzeuge: Auch wenn die Ergänzung – insbesondere im Blick auf die Situation der Alla-Hopp-Anlage notwendig scheint, halten wir diese Neuregelung nicht für sinnvoll. Wie beispielsweise wird „vermeidbarer Lärm beim Be- und Entladen" definiert oder "übermäßig laut geschlossene Fahrzeugtür"? Wie sind solche Vergehen objektivierbar und damit zu ahnden oder zu sanktionieren?
3. Lärm durch private Feiern: Ähnliches gilt für die von der Verwaltung neu geplante Ergänzung private Feiern sowie damit verbundenes Singen und Musizieren zu regulieren. Ausgenommen bleiben die kommunalen Regelungen zur gastronomischen Außenbewirtschaftung. Was bedeutet hier „nach den Umständen vermeidbarer Lärm“. Die Auslegung wird wohl außerhalb der allgemeingültigen Regelungen zur Lärmbelästigung sehr subjektiv sein. Was könnten die Folgen einer solchen Regelung sein: Zunehmende Beschwerden von Bagattelldelikten bei der Verwaltung, die schon jetzt durch Coronamaßnahmen am Limit ist, schwierige Klärung schlecht definierter Sachverhalte, wachsende Unzufriedenheit in der Bevölkerung.
Wir können nicht alle zwischenmenschliche Situationen in unserer Gemeinde regeln. Insbesondere die Klärung privater Feiern mit der Nachbarschaft ist für uns eine Aufgabe, die die Gemeinde dem Bürger nicht abnehmen sollte, sondern die in Eigenverantwortung der Bürger steht. Notwendige Regelungen zur Vermeidung von Lärmbelästigung bestehen schon: beispielsweise ist die Nutzung von Tonwiedergabegeräten und Musizieren in §2 geregelt.
4. Wir schlagen vor entsprechend der Empfehlung des Gemeindetags anstatt eine Regelung zum Lärm von Spiel- und Sportplätzen in der Polizeiverordnung eine Benutzungsordnung für unsere kommunalen Spiel- und Sportplätze zu erlassen. Vorteil: auch andere Regelungen außerhalb von Lärmschutz wie Alkoholgenuss können aufgenommen werden, altersentsprechende und ortsbezogene Nutzungszeiten können spezifisch festgelegt werden.
Fazit: Unser Ziel ist eine möglichst klare, eindeutige und übersichtliche Polizeiverordnung, die in ihren Grundzügen überprüfbar und umsetzbar ist. Eine Flut von Regelungen, die nicht oder nur sporadisch kontrolliert werden können, sollte vermieden werden. Die Ortspolizeibehörde hat schon heute nur beschränkte Kapazitäten und es ist kaum möglich wesentliche Punkte wie die freie Durchfahrt für Rettungsdienste und Müllwagen durchzusetzen. Eine Ausdehnung mit weiteren Vorgaben macht daher wenig Sinn.

Bild1: Bolzplatz Lessingstraße

Autor:

CDU-Fraktion Ilvesheim aus Ilvesheim

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