Bündnis 90/Die Grünen - Fraktion
Ilvesheimer Archiv/Rathauskeller unter dem Gesichtspunkt Arbeitsschutz

Noch unter dem Eindruck der Begehung des Ilvesheimer Archivs im Rathauskeller stellten wir in der letzten Gemeinderatssitzung den Antrag prüfen zu lassen, ob und wie man den Rathauskeller trocken bekommt, war der Geruch nach Schimmel doch sehr massiv und Ausblühungen an den Wänden an etlichen Stellen zu sehen.

Da in den Fluren vor den Archivräumen alle möglichen Sachen gelagert werden und somit Menschen auch körperlich tätig werden (beim Ein- und Auslagern von Material oder Archivgut, was ja auch nicht leicht ist), fiel uns auf, dass es nirgendwo eine Betriebsanweisung* oder Ähnliches gibt. Natürlich ist hier kein ständiger Arbeitsplatz eingerichtet. Aber ein entsprechender Hinweis auf die geltende TRBA-240** (wo es explizit auch um gelegentliche Aufenthalte geht) im Antrag und in unserem Redebeitrag zum Antrag wurde lapidar unter Verweis auf den Sicherheitsbeauftragten abgetan, der Zustand des Gemäuers als normal für ein Gebäude dieses Alters und Typs dargestellt.

Das zeigt eine Art und Weise mit konstruktiver Kritik umzugehen, die wir zutiefst irritierend finden. Wir als Gemeinderat sind ein Kontroll- und Mitgestaltungsorgan für die Gemeinde. Dazu gehört, auf Mängel hinzuweisen und bestenfalls persönliches Knowhow miteinzubringen. Leider stoßen wir nicht zum ersten Mal auf eine sehr unwillige Haltung seitens der Gemeinde (von wem dies ausgeht, ist für uns nicht zu ersehen), dies anzunehmen und diese Kritik in positive Ergebnisse umzuwandeln. In diesem Falle wären das eine Verbesserung des Arbeitsschutzes sowie möglicherweise frühzeitige Schadensbehebung im Fundament des Rathauses. Denn erfahrungsgemäß wird's teurer, je später man sich darum kümmert.

Die Räte und Rätinnen der anderen Fraktionen folgten leider der Linie der Gemeinde, der Antrag wurde abgelehnt.

*Organisatorisches Instrument der Arbeitssicherheit, ein Aushang, der Mitarbeiter:innen vor möglichen Gefahren schützen soll.
** Technische Regeln werden von der BAUA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin) ausgegeben und geben den Stand der Technik wieder, welches Schutzniveau den Arbeitnehmer:innen zusteht. Die TRBA-240 (Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe) behandelt „Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit mikrobiell kontaminiertem Archivgut“.

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