SPD-Fraktion
Neue Grundsteuer ab 2025

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat die Verwaltung, soweit heute möglich, ausführlich über die Grundsteuerreform informiert. Anlass waren wohl Bürgerinnen und Bürger, die ihre neuen Bescheide über den Grundsteuerwert und den Grundsteuermessbetrag erhalten haben und mit Schrecken festgestellt haben, dass der neue Messbetrag z. B. doppelt so hoch ist, als der alte. Dies könnte bei dem bisherigen Hebesatz der Gemeinde (330 %) eine Verdoppelung der Steuer bedeuten.

Da gibt es allerdings in Ilvesheim Entwarnung, denn alle Ratsfraktionen haben angekündigt, aus den Folgen der Reform keine wesentliche Grundsteuererhöhung abzuleiten.

Sollten also in Ilvesheim die Summe aller neuen Grundsteuermessbeträge doppelt so hoch sein, als die Summe der bisherigen, wird der Rat den Hebesatz von 330 % auf 165 % reduzieren.

In der Summe wird die Gemeinde 2025 nicht wesentlich mehr Grundsteuer als bisher erheben, es sei denn, sie hebt bewusst den Hebesatz an, der bisher im Mittel der Kreisgemeinden lag. Für diesen Mittelwert ist die SPD Fraktion in der Vergangenheit immer eingetreten.

Gewinner und Verlierer
Trotz allem wird es bei der neuen Grundsteuer in Baden-Württemberg (BW) Gewinner und Verlierer geben.

Der Grundsteuerwert (allein in BW!) richtet sich künftig nur noch nach Grundstücksgröße und dem Bodenrichtwert. Größe und Wert des Gebäudes spielen in BW keine Rolle mehr.

Das bedeutet, dass der Eigentümer eines alten Einfamilien-Häuschens auf 550 qm Grundstück künftig die gleiche Grundsteuer zahlt wie seine Nachbarn, die auf gleich großem Grundstück ein 6 Familienhaus gebaut haben. In diesen Fällen kann sich die Grundsteuer schon mal verdoppeln oder um die Hälfte reduzieren. Hierzu und zu den teilweise nicht nachvollziehbaren Bodenrichtwerten gibt es natürlich auch rechtliche Bedenken. Musterklagen sind anhängig, sie können sich durch Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid hier anhängen.

Rolf Sauer

Autor:

SPD Gemeinderatsfraktion aus Ilvesheim

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