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Partei Bündnis 90/Die Grünen
Schottergärten - Insekten fressen keinen Splitt!

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In der letzten Gemeinderatssitzung wurde unsere Anfrage zu Schottergärten öffentlich behandelt. Keine Einigung herrscht darüber, seit wann Schottergärten nicht mehr zulässig sind. Aus dem Gesetzestext des §9 Abs. 1 LBO ergibt sich, dass die "Bebauung von nichtüberbauten Flächen nicht zulässig ist, soweit diese
Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden." Und nach §21a NatSchG heißt es, dass "Schotterungen … grundsätzlich keine  andere zulässige Verwendung im Sinne des §9 Abs.1 LBO…" darstellen. Diese Vorschrift ist erst seit dem 31.07.2020 in Kraft. In vielen Bebauungsplänen z.B. im Mahrgrund ist die Begrünung bereits klar geregelt. Vielen Bürger/innen sind die Vorschriften gar nicht bewusst.

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