Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vereinsförderrichtlinie

Liebe Ilvesheimerinnen und Ilvesheimer,
am vergangenen Donnerstag wurde in der öffentlichen Sitzung des Verwaltungsausschusses das Thema Vereinsförderrichtlinie diskutiert.
Beim letzten Förderantrag der Spielvereinigung kam es zu deutlicher Kritik der Grünen Fraktion wegen der doppelten Förderung einer Baumaßnahme: zum einen durch den Badischen Sportbund und zum anderen durch die Gemeinde. Einer von uns beantragten Korrektur der Fördersumme um 300 € wurde mit den Stimmen der anderen Fraktionen und des Bürgermeisters nicht stattgegeben.
Wir drängten daraufhin die Verwaltung die Vereinsförderrichtlinie schnellstmöglich zu überarbeiten, da sie durch völlig unzureichende Formulierungen nahezu jede Förderung zulässt.
Die Auseinandersetzung um die Zuschüsse fand letztlich ihren Höhepunkt dann in Form eines Artikels der Vereinsführung der Spielvereinigung, in dem einer unserer Fraktionsmitglieder namentlich wegen eines nicht vereinskonformen Abstimmungsverhaltens an den öffentlichen Pranger gestellt wurde.
Wie also unschwer zu erkennen ist, birgt diese Thematik doch einige kommunalpolitische Brisanz.
Wir als Grüne Fraktion halten die Vereinsförderung für überaus wichtig und sinnvoll und wir werden sie auch ausdrücklich unterstützen. Wir halten es jedoch für zwingend erforderlich, die Förderrichtlinien zu überarbeiten.
Bei der Investitionsförderung handelt es sich zum Teil um enorm hohe Beträge. In der Vorlage zur Sitzung wurden uns hierzu aus dem Jahr 2014 Beispiele genannt.
Auf unsere Bitte hin hatte sich die Verwaltung die Mühe gemacht, die Vereinsförderungen der letzten Jahre zur Verfügung zu stellen. Hier kann man feststellen, dass in den letzten 11 Jahren 151.000 € an Fördermitteln durch den Gemeinderat genehmigt wurden.
Diese entfielen auf 4 Vereine
• auf den Angelsportverein 113.500 €
• auf die Spielvereinigung 23.048,06 €
• auf den Tennisclub 13.766,45 €
• auf den Verein für Gartenfreunde 685,36 €

Um es nochmals deutlich zu sagen, wir halten auch die Investitionsförderung, wie auch immer man sie ausgestaltet, für ein wichtiges Instrument der Gemeinde zur Unterstützung unserer Vereine.
Um aber jedem Eindruck der Klientelpolitik vorzubeugen, muss diese Förderung zwingend auf Basis klarer und nachvollziehbarer Regeln erfolgen.
Solch klare Regeln gibt es jedoch in der derzeitigen Fassung der Vereinsförderrichtlinie vom 05.05.2014 nicht bzw. nur sehr unzureichend. Ich möchte dies an einem Beispiel verdeutlichen:
Die bisherige Zuschusshöhe beträgt jeweils 25 % der geltend gemachten Kosten. An keiner Stelle der aktuellen Fassung der Vereinsförderrichtlinie ist jedoch die Prozentzahl der Bezuschussung fest geschrieben. Die 25 % Zuschüsse werden also nicht auf Basis der geltenden Richtlinie genehmigt, sondern auf Basis der bisher wohl geübten Praxis. Wieso es also 25 % und nicht 30 % oder 10 % sind, erschließt sich mir als Bürger und Gemeinderat nicht.
Bei der Recherche zum Thema und der Frage, wie lösen dies andere Gemeinden, finden sich, so auch bei uns, neben allgemeinen Regelungen wie z.B. kein Rechtsanspruch auf Förderung oder Förderung nach Haushaltslage, häufig folgende konkretisierende Punkte in den Richtlinien:

• Förderung erfolgt bei nachgewiesener Bedürftigkeit des Vereins
• Eigenleistungen der Vereine werden nicht oder nur eingeschränkt angerechnet
• Maximalbeträge werden festgelegt
• Die Höhe der Förderungen wird festgelegt und bewegt sich zwischen 10 und 30 %
• Die kommunale Förderung wirkt nachrangig, Doppelförderung wird ausgeschlossen

Keiner dieser in anderen Förderrichtlinien gängigen Regelungen sind Bestandteil unserer derzeitigen Förderrichtlinie.
Wir haben es in der letzten Sitzung schon sehr deutlich gemacht.
Wir wünschen uns eine ausführliche inhaltliche Diskussion auf Basis einer durch die Verwaltung überarbeiteten und konkretisierten Richtlinie.
Wir wünschen uns klare für alle Bürger nachvollziehbare Regeln, die jeder Vermutung von Klüngel und Klientelpolitik für einzelne Vereine vorbeugen.
H-J Habermehl

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