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Ganztagsbetreuung in der Grundschule
Vorerst kein Rechtsanspruch....

Foto: Helmut Jung

Kürzlich hatten wir hier berichtet, dass der Bundestag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 beschlossen hatte, ohne zugleich die Rahmenbedingungen zu schaffen und zu gewährleisten – in finanzieller, personeller und räumlicher Hinsicht.

Und aus Sicht von uns Freien Wählern berücksichtigte der Bundestag außerdem dabei in keiner Weise, dass es in vielen Orten – wie seit vielen Jahren auch in Ilvesheim – schon hervorragende Angebote für Kinder im Grundschulalter gibt – auch ohne den Rechtsanspruch!

Jetzt wird es den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung aber erst einmal nicht geben: Der Bundesrat hat das Gesetz in seiner letzten Sitzung abgelehnt, nachdem es von den kommunalen Spitzenverbänden massive Kritik gegeben hatte.

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