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Beleuchtung von Fassaden verboten

Seit nunmehr über zwei Jahren sind die BUND-Nachtretter*innen in der Region unterwegs, und das mit großem Erfolg. Denn die Botschaft ist leicht zu vermitteln: Indem man nachts unnötige Beleuchtung ausschaltet, leistet man einen großen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz und spart sogar noch Geld dabei. Nun hat auch die Landesregierung zum Schutz der Biodiversität nachgelegt und das NatSchG Baden-Württemberg in Sachen Beleuchtung in einem wesentlichen Punkt geändert: Seit dem 11.02.2023 ist die Beleuchtung von Fassaden aller baulichen Anlagen verboten! Bisher galt dies nur für Gebäude "in öffentlicher Hand", jetzt auch für gewerbliche und private Gebäude sowie Kirchen.
Das Verbot nach § 21 NatSchG gilt im Zeitraum
vom 1. April bis zum 30. September ganztägig und
vom 1.

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Autor:

Weidler, Daniela aus Ilvesheim

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