VdK
Der Vdk-Ortsverband informiert

Ab Oktober 2020 mehr Geld für Zahnersatz.
Eine Regelung des Terminservice- und Versorgungsgesetzes ( TSVG) betrifft die Festzuschüsse für Zahnersatz. Sie wurden ab 1. Oktober 2020 von 50 auf 60 Prozent der Kosten für Regelversorgung- also der gesetzlichen  Standardtherapie bei Zahnersatz- erhöht, informiert die in Stuttgart ansässige VdK Patienten- und Wohnberatung Baden- Württemberg. Der Eigenanteil für die Regelversorgung reduziert sich so auf 40 Prozent. Regelmäßige jährliche zahnärztliche Untersuchungen erhöhen den Festzuschuss zusätzlich. Bei einem über fünf oder gar zehn Jahre geführten Bonusheft klettert der Festzuschuss auf 70 oder sogar 75 Prozent. Ab 1. Oktober können die Krankenkassen in Ausnahmefällen den Bonus auch dann gewähren, wenn die Kontrollbesuche nicht lückenlos durchgeführt wurden. Die Versicherten müssen jedoch ihre Zähne regelmäßig gepflegt haben.und dürfen in den letzten zehn Jahren vor Beginn der Behandlung nur einmal den Termin zur Zahnvorsorge versäumt haben.
Liebe Mitglieder, liebe Freunde leider müssen wir auch weiterhin auf unsere schönen Treffs verzichten. In der Hoffnung dass es bald eine Verbesserung der Lage gibt wünschen wir Euch eine gute Zeit.
Christa Erbe / Vorsitzende

Autor:

Christa Erbe aus Ilvesheim

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