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Jungendanglerinnen und Jugendangler
Jungendanglerinnen und Jugendangler

Heimische Natur verstehen
Schülerinnen und Schüler ab dem 10. Lebensjahr können mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei ihrer Gemeindebehörde in Baden-Württemberg einen Jugendfischereischein erhalten.
Damit sind sie berechtigt unter Anleitung eines erwachsenen Fischereischein-Besitzers nach den Regelungen der Landesfischereiverordnung zu angeln. Natürlich benötigen sie auch eine Erlaubnis des Gewässerinhabers (Fischerei-Erlaubnisschein).
An unserem Neckar und Rhein bilden die Angelvereine eine Pachtgemeinschaft (PG Kurpfalz) und stellen Angelerlaubnisscheine an ihre Mitglieder aus. An Weihern und Seen sind häufig einzelne Vereine Pächter, am Weiher Mahrhöhe in Ilvesheim ist es der ASV.

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