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Unsere Unterstützungsangebote an "bedürftige Ilvesheimer/innen" - wann ist jemand eigentlich "bedürftig" ?

Sehr häufig werden wir gefragt, was es eigentlich mit der „Bedürftigkeit“ auf sich hat, die wir bei allen unseren Unterstützungsangeboten voraussetzen.
Die Ilvesheimer Bürgerhilfe ist vom Finanzamt als gemeinnütziger Verein anerkannt, da wir mit unserer Arbeit soziale und mildtätige Zwecke verfolgen. Um die Voraussetzungen für den Status „gemeinnützig“ zu erfüllen, dürfen wir nur Personen unterstützen, die „bedürftig“ sind. Diese Bedürftigkeit müssen wir dokumentieren.
Die Frage, was man unter „bedürftig“ zu verstehen hat, ist gesetzlich geregelt und definiert.
Demnach ist jemand u.a. bedürftig, wenn er oder sie körperlich/gesundheitlich beeinträchtigt ist. Dies kann z.B. durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden oder mit dem Bescheid über eine Pflegestufe.

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