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Wieder telefonische Krankschreibung bei Atemwegsinfekten.
Seit 4. August 2022 ist es Patienten wieder möglich , sich bei leichten Atemwegserkrankungen telefonisch krankschreiben zu lassen. Angesichts steigender Infektionszahlen wurde die frühere Corona-Sonderregelung wieder aktiviert. Dies gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Berlin bekannt und verwies zugleich auf die Befristung bis zum 30. November 2022 . Durch diese Ausnahmeregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krank geschrieben werden. Niedergelassene Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand des Patienten durch eine eingehende telefonische Beratung überzeugen.

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Autor:

Christa Erbe aus Ilvesheim

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