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Vdk-Ortsverband Ilvesheim informiert

Krankenkasse zahlt ärztliche Zweitmeinung

Gesetzlich Versicherte können grundsätzlich ihren Arzt frei wählen und bei Behandlungen einen zweiten Arzt zu Rate ziehen. Vor bestimmten planbaren Operationen (OP) besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die ärztliche Zweitmeinung bei Ärzten, die dafür eine besondere Genehmigung haben, informiert die VdK Patienten- und Wohnberatung Baden-Württemberg in Stuttgart und verweist auf den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Der G-BA hat in einer Richtlinie festgelegt , für welche OPs dies zur Zeit gilt: Gebärmutterentfernung, Mandeloperation und Schulterarthroskopie, künftig noch Aputationen beim Diabetischen Fußsymdrom sowie Kniegelenkersatz-OPs.

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Autor:

Christa Erbe aus Ilvesheim

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