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Vdk-Ortsverband Ilvesheim informiert

Elektronische AU-Bescheinigung erst ab Oktober 2021
Mit einer Verschiebung im Bereich der sogenannten AU-Bescheinigung begann 2021. Ursprünglich sah das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vor, dass Ärzte die Arbeitsunfähigkeits -Bescheinigung ihrer Patienten ab Januar 2021 nur noch elektronisch an deren Krankenkassen übermitteln sollten. Da die dafür notwendige Technik jedoch nicht rechtzeitig flächendeckend für alle Praxen und Kassen zur Verfügung gestellt werden konnte, erfolgt eine Verschiebung auf den 1. Oktober 2021. Ab dann ist die elektronische AU- Bescheinigung für alle Praxen Pflicht und die Versicherten müssen die Durchschrift des "Gelben Scheins" nicht mehr selbst an ihre Krankenkasse senden.

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Autor:

Christa Erbe aus Ilvesheim

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