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Vdk-Ortsverband Ilvesheim informiert

Entlastung für alle Pflegebedürftige.
Der Vdk zieht mit einer Musterklage vor das Bundessozialgericht, damit Entlastungsleistungen in der häuslichen Pflege besser genutzt werden können.
Jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 steht ein Betrag von monatlich 125 € zur entlastung pflegender Angehöriger etwa für haushaltsnahe Dienste zu. Allerdings dürfen nur anerkannte Dienstleister diese Angebote wie Betreuung, Putzenoder Einkaufen erbringen.Das hat zur Folge, dass die Mehrzahl der Anspruchsberechigten mit Pflegegrad 1 keine Pflegedienste für diese Leistungen finden, denn die Pauschale allein lohnt sich für diese Dienste nicht, wenn der Pflegebedürftige darüber hinaus keine weiteren Leistungen abruft.

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Autor:

Christa Erbe aus Ilvesheim

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