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LANDRATSAMT RHEIN-NECKAR-KREIS
Afrikanische Schweinepest: Neue Allgemeinverfügung besagt, dass in der Landwirtschaft ab sofort Drohnenbefliegungen vor der Ernte entfallen

Angesichts der derzeit stabilen Lage bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) lockert der Rhein-Neckar-Kreis einzelne Vorgaben für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung von Flächen innerhalb der Sperrzone II. Eine entsprechende Allgemeinverfügung des Veterinäramts und Verbraucherschutzes tritt am Dienstag, 21.06.2026, in Kraft. Der genaue Wortlaut ist auf der Kreis-Homepage unter der Adresse https://www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar.
Mit der neuen Regelung entfallen für Landwirte und Landwirtinnen die bislang vorgeschriebenen Drohnenbefliegungen vor bestimmten Erntemaßnahmen. Auch eine nachträgliche Meldung der Ernte an das Veterinäramt und Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis ist künftig nicht mehr erforderlich.

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Autor:

Hauptamt/N.Schröder aus Edingen-Neckarhausen

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