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DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG
Ausbildungsplatzsuche zählt für die Rente

Die Schule ist passé – und ein Ausbildungsplatz noch nicht in Sicht? Dann ist es sinnvoll, sich bei der Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als ausbildungssuchend zu melden. Das kann später Vorteile bei der Rente bringen, teilt die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (DRV BW) mit.
Die Zeit der Ausbildungsplatzsuche wird in der Rentenversicherung als Anrechnungszeit berücksichtigt. Voraussetzung: Die jungen Menschen sind mindestens 17 Jahre alt und wenigstens für einen Kalendermonat ausbildungssuchend gemeldet.
Weitere Informationen: www.rentenblicker.de

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Autor:

Klaus Kapp aus Edingen-Neckarhausen

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