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LANDRATSAMT RHEIN-NECKAR-KREIS
Das Wasserrechtsamt informiert: Niedrigwasser im gesamten Kreisgebiet

Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern nur bei ausreichenden Wasserständen erlaubt
Wie bereits in den zurückliegenden Jahren setzt die derzeitige Wetterlage den Flüssen und Bächen im Rhein-Neckar-Kreis wieder massiv zu. Mit dem Niedrigwasser und dem temperaturbedingten Sauerstoffmangel stellt sich für die Flora und Fauna der Gewässer eine zunehmende Stresssituation ein. Besonders stark betroffen sind die kleineren Gewässer mit ohnehin geringer Wasserführung.
Nach den aktuellen Wettervorhersagen wird diese Trockenheit noch weiter andauern. Aus diesem Grund weist das Wasserrechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises erneut darauf hin, dass der Gemeingebrauch an den Gewässern, also die erlaubnisfreie Wasserentnahme, dann verboten ist, wenn kein ausreichendes Wasserdargebot mehr vorhanden ist.

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Autor:

Hauptamt/N.Schröder aus Edingen-Neckarhausen

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